Rapidshare und die Gerichte – Legal oder illegal?
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Ein Kommentar auf “Rapidshare und die Gerichte – Legal oder illegal?”
1 Pings/Trackbacks für "Rapidshare und die Gerichte – Legal oder illegal?"
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[…] hier natürlich nicht. Aber wer es unbedingt will, wird das Video der hübschen Asiatin wohl bei rapidshare […]
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 12.06.2009 (Az.: 310 O 93/08) ebenfalls eine Haftung von Rapidshare bejaht. Begründet wurde dies damit, dass alle bisherigen Maßnahmen von Rapidshare zur Vermeidung von Rechtsverletzungen nicht genügten um eine Mitstörerhaftung zu vermeiden.
So genügt eine Abuse Abteilung, die Beschwerden bearbeitet und rechtswidrige Inhalte im Nachinein löscht auch dann nicht, wenn eine Neueinstellung dieser Inhalte mittels entsprechender Filter dann verhindert wird.
Um die Mitstörerhaftung zu vermeiden müsste Rapidshare demnach eine vollständige Vorabkontrolle vor dem einstellen der inhalte ins Netz gewährleisten.
Auch gegen dieses Urteil wurde von Rapidshare die Einlegung von Rechtsmitteln angekündigt.